Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Anders als in der privaten Krankenversicherung, zahlen alle Versicherten gleichermaßen, egal ob sie alt oder jung, dauerhaft krank oder gesund sind. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz staatlich vorgegeben. Er ist nicht risikoabhängig, sondern auf Einkommen oder berufliche Stellung bezogen. Der Beitragssatz enthält eine Umverteilungskomponente zugunsten von Geringverdienern und beitragsfrei Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung ist umlagefinanziert (d. h. es werden keine (Alters-) Rückstellungen für die höheren Kosten älterer Versicherter gebildet) und sie ist nicht demographiegesichert (d. h. die Alterung der Bevölkerung führt zu tendenziell immer höheren Beitragssätzen). Gesetzliche Grundlage ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Die Versicherten erhalten Versicherungsleistungen in Form von Sachleistungen.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören:

  • Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze; die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei einem Einkommen von derzeit 49.500 Euro im Jahr erreicht,

  • Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und

  • Selbstständige und Freiberufler ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.

In der privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein separater Beitrag erhoben. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund der Faktoren Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, sowie der zu erbringenden Leistung. Im Gegensatz zur gesetzlichen werden hier Rückstellungen gebildet, das heißt vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe werden durch eine Rücklagenbildung gemindert. Sollte sich der Gesundheitszustand während der Versicherungsdauer ändern, bleibt der Beitrag für den Versicherten deshalb unverändert.

Unterschiede zwischen PKV und GKV:

  • Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig.
  • Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision, …) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der Anfangsbeitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) berechnet und steigt oder sinkt dann aufgrund verschiedener Faktoren.
  • Die Beiträge zur GKV sinken mit dem Renteneintritt in der Regel durch das niedrigere Einkommen, in der PKV steigen sie weiter an.
  • 1996 gab es im Jahresdurchschnitt in Deutschland 50,824 Mio. gesetzlich Versicherte und 2007 50,589 Mio., die 149,69 Mrd. Euro an Beiträge (2007) zahlten, mithin 2.959 Euro pro Versichertem in 2007. 144,32 Mrd. Euro zahlte die GKV in 2007 aus, mithin 2.853 Euro pro Versichertem. 1996 gab es am Jahresende 6,946 Mio. privat Vollversicherte und 2007 8,549 Mio., die 29,46 Mrd. Euro an Beiträgen zahlten, mithin 3.446 Euro pro Versichertem. 18,79 Mrd. Euro zahlte die PKV für diese Versicherten an Leistungen aus, mithin 2.198 Euro pro Versichertem.
  • Gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen zahlen bei frühem Eintrittsalter in der PKV zuerst günstigere Beiträge als in der GKV. Der Beitrag steigt jedoch in der Regel mit dem Alter immer weiter an und bewegt sich später weit über dem Beitrag zur GKV.
  • Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt (z. B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen, Zahnersatz).
  • In der GKV muss der Versicherte eine Patientenquittung ausdrücklich verlangen, um zu sehen, was abgerechnet wird; in der PKV wird dem Versicherten für jede Leistung eine Rechnung automatisch ausgehändigt, die von der PKV dann ganz oder teilweise erstattet wird.
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung „müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ (§ 12 Abs.1 SGB V) Insbesondere ein Wirtschaftlichkeitsgebot existiert in der PKV in dieser Form nicht. Ferner bedeutet „Notwendigkeit“ in der PKV nicht eine Obergrenze, sondern eine Mindestvoraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.
  • Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal ist nur von GKV-Versicherten zu entrichten. Dies gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren.
  • Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch.
  • Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik bzw. die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder aber auch erweitern).
  • Klagen gegen eine GKV erfolgen vor den Sozialgerichten als Klagen aus einem öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsverhältnis. Sie werden sehr schnell verhandelt, entschieden und sie sind kostenfrei.
  • Klagen gegen eine PKV erfolgen vor den Zivilgerichten als Klagen aus einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Sie sind schon in der ersten Instanz langwierig. Die Rechtsstreite dauern oft viele Jahre, insbesondere wenn eine Seite in die nächste Instanz geht. Bis zu einem Urteil oder Vergleich besteht de facto kein Versicherungsschutz. Die Klagen sind teuer und private Rechtsschutzversicherungen schließen solche Klagen in der Regel in ihren Versicherungsbedingungen vollständig von allen Versicherungsleistungen aus.
  • PKV-Versicherte können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, weil sie älter wurden, eventuell inzwischen Krankheitsvorfälle hatten und ihre Altersrücklage noch nicht angerechnet erhalten.
  • PKV-Versicherte können auf die Höhe ihres Beitrages durch Anpassung ihrer Leistungsansprüche und durch die Höhe eines etwaigen Selbstbehalts Einfluss nehmen. Sie haben damit im fortschreitenden Alter die Chance, ihre durch laufende Steigerungen eventuell nicht mehr tragbaren Beitragslasten durch Leistungsverzicht zu mildern.
  • GKV-Versicherte, die weder studentisch krankenversichert noch freiwillig GKV-versichert sind, sind während des Bezugs von Elterngeld kostenlos krankenversichert.
  • PKV-Versicherte erhalten kein Krankengeld und keine Zuschüsse bei Kuren; es kann aber zusätzlich über eine Krankentagegeldversicherung das Nettoeinkommen zuzüglich des Sozialversicherungsanteils auf unbestimmte Zeit versichert werden.
  • PKV-Versicherte erhalten kein Kinderkrankengeld und je nach Vertrag ggf. im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten keine Erstattung von Gebühren für eine Haushaltshilfe.
  • Bei Kosten, die aufgrund eines Unfalls entstehen, müssen PKV-Versicherte ggf. selbst die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Unfallverschulders führen.
  • Bei Kinderwunschbehandlungen gilt in der PKV das Verursacherprinzip (die Versicherung des Verursachers erstattet die Gesamtkosten), während in der GKV das Körperprinzip gilt (die Versicherung erstattet nur die Behandlung ihres jeweiligen Versicherungsnehmers). Hierdurch kommt es zu einer Versicherungslücke, wenn ein (infertiler) Mann gesetzlich versichert, seine (gesunde) Partnerin jedoch privat versichert ist.

Kranken-Zusatzversicherungen

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen. Darauf kann die gesetzliche Krankenversicherung nur mit Leistungskürzungen, Beitragserhöhungen und allerlei Zuzahlungen u. a. für Brillen, Krankengymnastik und Zahnersatz reagieren. Und was können Sie jetzt tun? Ganz einfach:

Bauen Sie das Leistungsspektrum Ihrer gesetzlichen Kasse aus. Unsere Zusatzversicherungen bieten Ihnen viele Möglichkeiten, die gesetzlichen Leistungen zu ergänzen. Wir halten uns an eine einfache Regel: Vertrag ist Vertrag. Daran drehen wir nicht. Sie können sich Ihr eigenes Leistungspaket nach dem Baukastenprinzip zusammenstellen. Genau so, wie Sie es sich wünschen. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten.

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